EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG BILDRECHTE
- Ich erkläre mich als Kandidat (im Weiteren: "Kandidat"), damit einverstanden, dass die Firma Manna Natúr Kozmetikum Európa Zártkörűen Működő Részvénytársaság (Firmennummer: 13-10-041551, Sitz: 2310 Szigetszentmiklós, Áti-Sziget Ipari park 41.), als Berechtigter oder Datenverwalter (im Weiteren: "Berechtigter" oder "Datenverwalter") den von mir erstellten Werbefilm und die dazu gehörigen Photos (im Weiteren: "Bildermaterial") im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung DSGVO Artikel 6, Absatz 1. Punkt a) (freiwillige Zustimmung) wie folgt benutzt:
- Ich erkläre hiermit, dass ich der kostenlosen Nutzung und Änderung der Bildmaterialien zustimme.
- Weiters erkläre ich mich als Kandidat damit einverstanden, dass die Bildmaterialien aufgrund der Entscheidung des Berechtigten online oder offline in allen Ländern veröffentlicht werden können. Demnach ist der Datenverwalter berechtigt, die Bildmaterialien auf allen Wegen zu veröffentlichen, inklusive erdoberflächliche/Satellit-/kodierte oder IP-Plattform, weiters kann er die Bildmaterialien zur Verfügung stellen, indem sie heruntergeladen oder nicht heruntergeladen (Streaming) werden können, so dass das entfernte Publikum den Ort und die Zeit des Zugangs selbst bestimmen kann.
- Als Kandidat verzichte ich darauf, dass mein Name auf den Bildmaterialien im Laufe ihrer Nutzung auf irgendeiner Weise aufgeführt wird. Weiterhin erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Personen, die das Bildmaterial verwenden, ebenfalls eine ähnliche Einverständniserklärung abgegeben haben, so sind sie mit der kostenlosen Nutzung der Bildmaterialien – laut Punkt III. – ebenfalls einverstanden.
- Als Kandidat nehme ich zur Kenntnis, dass ich zur Nutzung der erstellten Präsentationen und Bildmaterialien aus Werbegründen für meine eigene wirtschaftliche Tätigkeit oder zur Präsentation (Show-reel) bzw. zur weiteren Verwendung erst dann berechtigt bin, wenn eine schriftliche Zustimmung des Berechtigten vorhanden ist.
- Als Kandidat erkläre ich, dass der Datenverwalter die Bildmaterialien jederzeit umarbeiten kann, dass er sie für kommerzielle Zwecke verwenden kann und dass er berechtigt ist, einer dritten Person die Erlaubnis dafür zu erteilen.
- Im Sinne der GDPR Verordnung, Artikel 13, Absatz (1) (über die zur Verfügung zu stellenden Informationen, wenn die persönlichen Daten vom Betroffenen eingeholt werden) gibt der Berechtigte folgende Informationen an:
- A) Name: Manna Natúr Kozmetikum Európa Zártkörűen Működő Részvénytársaság
B) Vertreter: Bencsik Zsolt - C) Telefonnummer des Datenverwalters: 06/24-920-920
D) E-Mail Adresse des Datenverwalters: kundendienst@mannaseife.de
VII.3 Die Rechtsgrundlage der Datenverwaltung ist die GDPR Verordnung, Artikel 6., Absatz a).
VII.4 Der Zeitraum der Speicherung der persönlichen Daten gilt bis zum Rückruf der Zustimmung des Betroffenen.
VII.5 Der Betroffene hat das Recht, vom Datenverwalter Zugang zu seinen persönlichen Daten zu erhalten, sie ändern zu lassen, sie löschen oder einschränken zu lassen und er kann die Verwaltung dieser Daten verweigern; weiters hat er das Recht zur Datenübertragbarkeit.
VII.6 Der Betroffene ist berechtigt, seine Zustimmung jederzeit zurückzurufen, die die Rechtmäßigkeit der bereits verarbeiteten Daten nicht betrifft.
VII.7 Sollte der Betroffene einen Missstand wahrnehmen, hat er das Recht, eine Klage bei der Aufsichtsbehörde einzureichen.
VII.8 Die Darbietung der persönlichen Daten des Betroffenen ist die Voraussetzung für den Abschluß vorliegender Einverständniserklärung, so ist der Betroffene verpflichtet, seine persönlichen Daten anzugeben. Sollte dies nicht erfolgen, könnte die vorliegende Einverständniserklärung nicht zustande kommen.
- Der Datenverwalter gibt anhand des VII. Punktes vorliegender Einverständniserklärung bzw. im Sinne des Artikels 15.-22. und 34. der GDPR Verordnung folgende Informationen an:
- a) Zweck der Datenverwaltung;
- b) Kategorien der persönlichen Daten des Betroffenen;
- c) Kategorien der Adressaten, mit denen die persönlichen Daten geteilt wurden oder geteilt werden, insbesondere die Adressaten der Dritten Welt, bzw. internationale Organisationen;
- d) gegebenenfalls der Zeitraum der Datenspeicherung, oder wenn das nicht geht, die Aspekte der Definition des Zeitraums;
- e) Der Betroffene hat das Recht, vom Datenverwalter Zugang zu seinen persönlichen Daten zu erhalten, diese ändern zu lassen, sie löschen oder einschränken zu lassen und er kann die Verwaltung dieser Daten verweigern;
- f) er hat das Recht, sich an die Behörde zu wenden;
- g) wenn die Daten nicht vom Betroffenen eingeholt wurden, müssen jegliche Informationen zur Quelle dieser Daten angegeben werden;
- h) automatisierte Entscheidungen, einschließlich Profilerstellung, bzw. angewendete Logik und Information darüber, welche Bedeutung die Datenverwaltung hat und mit welchen Konsequenzen der Betroffene zu rechnen hat.
- B) Sollten die Daten an die Dritte Welt oder an internationale Organisationen weitergeleitet werden, ist der Betroffene berechtigt, Information über eine entsprechende Garantie bezüglich der Weiterleitung zu erhalten.
- C) Der Datenverwalter stellt dem Betroffenen die Kopie der persönlichen Daten zur Verfügung. Für weitere Kopien kann der Datenverwalter wegen administrativen Kosten eine angemessene Gebühr vom Betroffenen verlangen. Wenn der Betroffene seine Anfrage elektronisch einreichte, müssen die Informationen auf elektronischem Weg übermittelt werden, außer der Betroffene hätte sie gerne anders. Das Recht auf Kopien kann die Rechte und die Freiheit von anderen nicht benachteiligen.
VIII.2 Der Betroffene ist berechtigt, seine persönlichen Daten vom Datenverwalter unentgeltlich, ohne Verzögerung korrigieren oder ändern zu lassen. Unter Beachtung des Zwecks der Datenverwaltung hat der Betroffene das Recht, unvollständige Daten – u.a. durch eine zusätzliche Aussage - vervollständigen zu lassen. (Recht zur Korrektion).
VIII.3 A) Der Betroffene hat das Recht, seine persönlichen Daten vom Datenverwalter unentgeltlich, ohne Verzögerung löschen zu lassen, während der Datenverwalter verpflichtet ist, die persönlichen Daten des Betroffenen ohne Verzögerung zu löschen, wenn einer der folgenden Gründe zutrifft (Recht zum Löschen oder Verbergen):
- a) die persönlichen Daten werden nicht mehr für den Zweck gebraucht, wofür sie eingesammelt oder anders verwaltet wurden;
- b) der Betroffene ruft seine Einverständniserklärung zurück und die Datenverwaltung hat keine rechtliche Grundlage mehr;
- c) der Betroffene verweigert die Datenverwaltung und es gibt keinen primären, rechtlichen Grund für die Datenverwaltung;
- d) die persönlichen Daten wurden gesetzeswidrig verwaltet;
- e) die persönlichen Daten müssen gelöscht werden, damit der Datenverwalter den gesetzlichen Verpflichtungen nachkommt;
- f) die persönlichen Daten wurden bezüglich der Dienstleistungen der Informationsgesellschaft gesammelt.
- B) Wenn der Datenverwalter die persönlichen Daten veröffentlicht hat aber laut Punkt VII.3 A) vorliegender Erklärung verpflichtet ist diese zu löschen, unternimmt er in Betracht der Kosten der technischen Umsetzung die notwendigen Schritte – inklusive technische Maßnahmen -, um die Datenverwalter darüber zu informieren, dass der Betroffene das Löschen der Daten, der Links, der Kopie oder des Duplikats seiner persönlichen Daten beantragt hat.
- C) Die Definitionen des Punktes VII.3 A) und B) vorliegender Einverständniserklärung sind nicht maßgebend, wenn die Datenverwaltung notwendig ist:
- a) zur Ausübung des Rechtes auf Meinungsfreiheit und Zugang zu Information;
- b) zur Ausübung der Datenverwaltungspflicht des Datenverwalters, bzw. zur Ausübung der Funktion des Datenverwalters aus öffentlichem Interesse oder im Rahmen einer behördlichen Befugnis;
- c) aufgrund des Gemeinwohls hinsichtlich Volksgesundheit;
- d) für öffentliche Archive, für wissenschaftliche und historische Recherche oder für statistische Zwecke, sollte das Recht unter Punkt VII.3 a-f) vorliegender Einverständniserklärung die Datenverwaltung vermutlich verunmöglichen oder gefährden; oder
- e) zur Vorlage, Ausübung und Verteidigung von Rechtsansprüchen.
- a) der Betroffene bestreitet die Genauigkeit der Daten. In diesem Fall bezieht sich die Einschränkung auf den Zeitraum, der es ermöglicht, dass der Datenverwalter die Genauigkeit der persönlichen Daten untersucht;
- b) die Datenverwaltung ist nicht rechtmäßig und der Betroffene ist gegen die Datenlöschung, weil er sie nur einschränken möchte;
- c) der Datenverwalter braucht die persönlichen Daten nicht mehr, aber der Betroffene braucht sie zur Vorlage, Ausübung und Verteidigung von Rechtsansprüchen; oder
- d) der Betroffene verweigerte die Datenverwaltung: in diesem Fall bezieht sich die Einschränkung auf den Zeitraum, bis festgestellt wird, ob die rechtmäßigen Gründe des Datenverwalters oder des Betroffenen Priorität erhalten.
- B) Sollte die Datenverwaltung aufgrund vorliegenden Vertrages (Punkt VIII. 4 A) beschränkt sein, können persönliche Daten bis auf die Datenspeicherung nur mit der Einwilligung des Betroffenen zur Vorlage, Ausübung und Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zur Verteidigung der Rechte einer natürlichen oder juristischen Person aufgrund des öffentlichen Interesses der Union oder des nationalen Rechtes verwaltet werden.
- C) Der Datenverwalter informiert vorausgehend den Betroffenen, der aufgrund vorliegender Erklärung (Punkt VIII. 4 A) die Einschränkung der Datenverwaltung beantragte, über die Aufhebung der Einschränkung der Datenverwaltung.
VIII.6 A) Der Betroffene hat das Recht, seine persönlichen Daten, die er an einen Datenverwalter weitergegeben hat, in einem weit verbreiteten, computerlesbaren Format zu erhalten. Weiters hat er hat das Recht, diese Daten an einen anderen Datenverwalter weiterzuleiten, so dass er daran vom Verwalter, dem er die persönlichen Daten bereits übergeben hat, nicht gehindert wird (Recht auf Datenportabilität):
- a) die Datenverwaltung basiert auf einer Einverständniserklärung oder einem Vertrag; und
- b) die Datenverwaltung erfolgt automatisiert.
- B) Bei der Ausübung des Rechtes auf Datenportabilität hat der Betroffene aufgrund des Punktes VIII.6 A) vorliegender Einverständniserklärung das Recht, die direkte Weiterleitung der persönlichen Daten zwischen den Datenverwaltern zu beantragen, wenn es technisch möglich ist.
- C) Die Ausübung des Rechtes im Punkt VIII.6 A) vorliegender Einverständniserklärung darf den Punkt VIII.3 nicht verletzen. Das erwähnte Recht kann nicht ausgeübt werden, wenn die Datenverwaltung von öffentlichem Interesse ist oder wenn der Datenverwalter eine behördliche Befugnis zur Ausübung seiner Aufgabe hat.
- D) Das in vorliegender Erklärung (Punkt VIII.6 A) geschilderte Recht kann die Freiheit und die Rechte von anderen nicht beeinträchtigen.
- B) Wenn die persönlichen Daten aus geschäftlichen Gründen gesammelt werden, hat der Betroffene das Recht, die Verwaltung seiner Daten für diesen Zweck zu verweigern, inklusive Profilerstellung, wenn dies auch aus geschäftlichen Gründen erfolgt.
- C) Sollte der Betroffene seine persönlichen Daten für geschäftliche Zwecke verweigern, können seine Daten für diesen Zweck nicht verwendet werden.
- D) Der Betroffene muss auf die im Punkt VIII.7 A) und VIII.7 B) vorliegender Erklärung aufgeführten Rechte bereits nach der ersten Kontaktaufnahme aufmerksam gemacht werden. Die damit verbundenen Informationen müssen ihm eindeutig und von anderen Informationen getrennt erklärt werden.
- E) Bezüglich der Inanspruchnahme der Dienstleistungen der Informationsgesellschaft kann der Betroffene sein Recht auf Verweigerung auch mit automatisierten Mitteln ausüben.
- F) Sollten die persönlichen Daten zur wissenschaftlichen oder historischen Recherche, oder aus statistischen Gründen verwendet werden, hat der Betroffene das Recht, aufgrund seiner persönlichen Situation die Verwaltung seiner Daten zu verweigern, außer, die Daten müssen aus öffentlichem Interesse verarbeitet werden.
- B) Punkt VIII.8 A) vorliegender Einverständniserklärung kann nicht angewandt werden, wenn der Beschluss:
- a) zum Vertragsabschluss oder zur Vertragserfüllung zwischen dem Betroffenen und dem Datenverwalter notwendig ist;
- b) aufgrund der Rechte des Datenverwalters ermöglicht wird, die auch die Maßnahmen zur Freiheit und zum rechtlichen Schutz des Betroffenen beinhalten; oder
- c) auf der Einverständniserklärung des Betroffenen basiert.
- C) Im Punkt VIII.8 B) a) und c) vorliegender Einverständniserklärung ist der Datenverwalter verpflichtet, die angemessenen Maßnahmen für die Freiheit, Rechte und rechtlichen Interessen des Betroffenen zu unternehmen, einschließlich das Recht des Betroffenen, eine menschliche Intervention einleiten zu lassen, seinen Standpunkt zu erläutern und einen Einspruch erheben zu können.
- D) Die Beschlüsse im Punkt VIII.8 B) können nicht auf den speziellen Kategorien der persönlichen Daten beruhen. Zum Schutz der Rechte, Freiheit und Interesse des Betroffenen müssen angemessene Maßnahmen erhoben werden.
- B) Der Datenverwalter informiert die Aufsichtsbehörde ohne ungerechtfertigte Verspätung und wenn es möglich ist, spätestens in 72 Stunden, nachdem er über den Datenschutzvorfall informiert wurde. Eine Ausnahme ists, wenn der Datenschutzvorfall wahrscheinlich kein hohes Risiko auf die Freiheit und auf die Rechte der natürlichen Person ausübt. Sollte der Vorfall innerhalb von 72 Stunden nicht gemeldet werden, müssen die Gründe für die Verspätung angegeben werden. Die Meldung beinhaltet:
- a) den Namen des Datenschutzbeauftragten oder den Namen und die Kontaktdaten der Person, der die Informationen erteilt.
- b) die voraussichtlichen Konsequenzen im Zusammenhang mit dem Datenschutzvorfall
- c) die vom Datenverwalter unternommenen oder geplanten Maßnahmen um den Vorfall zu beheben, einschließlich den Maßnahmen zur Milderung des Vorfalls bei eventuellen negativen Konsequenzen.
- C) Der Betroffene muss nicht laut Punkt VIII.9 A) informiert werden, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt wird:
- a) der Datenverwalter hat angemessene technische und organisatorische Maßnahmen eingeleitet, und diese Maßnahmen wurden im Zusammenhang mit den betroffenen Daten angewandt, in erster Linie die Maßnahmen - wie die Verschlüsselung -, die die persönlichen Daten für unbefugte Personen uninterpretierbar machen;
- b) der Datenverwalter unternimmt nach dem Datenschutzvorfall Maßnahmen, die gewährleisten, dass die hohen Risiken im Punkt VIII.9 A) vorliegender Einverständniserklärung wahrscheinlich nicht eintreffen können;
- c) die Information würde einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern. In solchen Fällen müssen die Betroffenen durch öffentliche Informationen benachrichtigt werden, oder es müssen Maßnahmen unternommen werden, die die wirksame Information der Betroffenen gewährleisten.
- D) Sollte der Datenverwalter den Betroffenen nicht über den Datenschutzvorfall informiert haben, kann die Aufsichtsbehörde nach Abwägung der hohen Risiken des Datenschutzvorfalls die Information des Betroffenen einleiten oder die Erfüllung einer der im Punkt VIII.9 C) aufgeführten Bedingungen feststellen.
- Der Datenverwalter informiert hiermit den Betroffenen, dass er bei der Vertragserfüllung die persönlichen Daten rechtmäßig und fair behandelt, bzw. dass er die Datenverwaltung übersichtlich durchführt ("Rechtmäßigkeit, faires Verfahren und Transparenz") und dass er die persönlichen Daten aus festgelegten, eindeutigen und rechtlichen Gründen sammelt ("Zielverbundenheit").
- Die Ausdrücke vorliegender Erklärung haben folgende Bedeutung:
- A) "Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Informationsgesellschaft": alle Dienstleistungen, d.h. in den meisten Fällen bezahlte Dienstleistungen aus der Ferne, auf elektronischem Weg und auf individuelle Anfrage. Definition:
- a) "aus der Ferne" bedeutet, dass die Dienstleistung ohne die gleichzeitige Anwesenheit der Parteien geleistet wird;
- b) "auf elektronischem Weg" bedeutet, dass die Dienstleistung von der Versendung bis zum Empfang (einschließlich komprimierte Dateien) durch eine für die Speicherung geeignete elektronische Einrichtung erfolgt, bzw. dass die Versendung, Weiterleitung und der Empfang vollkommen elektronisch, durch eine Leitung, Radio oder durch ein optisches, elektromagnetisches Gerät erfolgt;
- c) "Dienstleistungen auf individuelle Anfrage" bedeutet, dass die Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Weiterleitung der Daten auf individuelle Anfrage erfolgt.
- B) "Profilerstellung": eine Form der automatisierten Verwaltung von persönlichen Daten, die für die Auswertung oder Prognose von Merkmalen der natürlichen Person, wie spezielle persönliche Merkmale, Arbeitsleistung, wirtschaftliche Situation, Gesundheit, persönliche Präferenz, Interesse, Zuverlässigkeit, Verhalten, Wohnsitz oder Mobilität verwendet werden.
- C) "Datenschutzvorfall": eine Verletzung der Sicherheit, wodurch die weitergeleiteten, gespeicherten oder auf eine andere Art verwalteten Daten aus Versehen oder unrechtmäßig gelöscht, verloren, geändert oder unbefugt mitgeteilt werden, bzw. zu denen unbefugter Zugriff erteilt wird.
- D) "Spezielle Kategorien der persönlichen Daten": Persönliche Daten im Zusammenhang mit Rasse, ethnischer Herkunft, politischer Sicht, religiöser oder weltanschaulicher Überzeugung, Gewerkschaftsmitgliedschaft, bzw. genetische und biometrische Identifikation, gesundheitliche Daten und Daten in Bezug auf das sexuelle Leben oder auf die sexuellen Interessen der betroffenen Person.
Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass ich die Punkte vorliegender Einverständniserklärung nach Lesen der Datenverwaltungsinformation verstanden habe und dass ich sie zur Kenntnis genommen habe. Der Betroffene hat in jedem Fall das Recht, Bildmaterial zu veröffentlichen, daher werde ich gegenüber dem Betroffenen keine rechtlichen Ansprüche oder Forderungen geltend machen.
Budapest, den 19. Juli 2019